Darf ich Instagram-Posts runterladen und verwenden?

21. Mai 2021

Ich bin angeschrieben und gefragt worden, ob man ein fremdes Bild, das man auf Instagram (oder einer anderen Social-Media-Plattform) gefunden hat, herunterladen darf, um es dann selbst als eigenes Bild zu posten. Bei dieser Frage greift meine alte These, dass in der Juristerei 95 % der Fälle schon nach dem Bauchgefühl entschieden werden können – und das sagt in diesem Fall „Nein, darf man nicht!“ 

Die juristische Begründung dafür ist, dass jedes Bild, das irgend jemand hochlädt, einen Urheber hat. Das gilt für hoch-künstlerisch gestaltete Bilder ebenso wie für das schnelle Selfie im beschwipsten Zustand an der Strandbar des Baggersees. Urheber ist im Zweifel derjenige, der das Bild hochgeladen hat. Er (respektive: sie) ist der Berechtigte an diesem Bild und nur er kann bestimmen, ob das Bild veröffentlicht, öffentlich verbreitet oder ausgestellt werden darf u.s.w..

  • Nur am Rande sei hier erwähnt, dass es theoretisch noch andere Berechtigte an dem Bild geben kann: etwa den Auftraggeber, der den Fotografen des Bildes für die Fotografie bezahlt hat oder das Model, das auf dem Foto zu sehen ist.

In einem solchen Fall ist die Veröffentlichung des fremden Bildes nur mit der ausdrücklichen (am besten schriftlichen) Einwilligung des Rechteinhabers erlaubt.

Was aber ist, wenn ich das fremde Bild herunterlade und es sodann mit einem Bildbearbeitungsprogramm selbst bearbeite? Wenn ich also in einem solchen Fall zum Beispiel einen Filter über das Bild lege, es von einer Farbaufnahme in eine schwarzweiße umwandle oder ähnliches? Kann ich in einem solchen Fall nicht sagen, dass ich selbst durch die Umgestaltung ein neues Bild geschaffen habe, dessen Urheber dann ich selbst bin?

Hier muss man mit einem klaren „kann sein – kann aber auch nicht sein“ antworten. Unter Umständen kann man im Falle einer solchen Umgestaltung tatsächlich von einer „freien Bearbeitung“ sprechen, die – allerdings nur bei Vorliegen bestimmter Kriterien – das Bild tatsächlich zu meiner eigenen Schöpfung und damit mich zum Urheber macht. Allgemein beantwortet werden kann dies leider nicht – es hängt letztlich auch und insbesondere von der Intensität der Bearbeitung ab.

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